Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de)
oder der Steuerberaterkammer Westfalen-Lippe (www.stbk-westfalen-lippe.de) eingesehen werden.
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dass bei einer vorübergehenden Abwesenheit von der privaten Wohnung und dem Mittelpunkt der dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit (Arbeitsplatz) dem
Arbeitnehmer bzw. Selbständigen Mehraufwendungen für die Verpflegung zustehen können?